Sonstige Bauvorhaben

Unter dieser Rubrik stehen verschiedene kleinere Baumaßnahmen, die i. d. R. aber auch baugenehmigungspflichtig sind und entsprechend planerisch zu betreuen sind.

 

Als Beispiele seien hier genannt Wintergärten, Balkone und Carports.

 

Für Wintergärten wird von unseren Bauherrn oftmals nur die Einholung der Baugenehmigung gewünscht., wenn es sich in der Folge um die Errichtung eines Typenbaus handelt. Für individuelle Wünsche fertigen wir natürlich auch genaue Ausführungszeichnungen und führen alle Leistungsphasen der HOAI aus.

 

Balkone haben wir in unterschiedlichsten Ausführungen geplant. Wegen ihrer Langlebigkeit bevorzugen wir Stahlkonstruktionen mit fugenlosen, pflegeleichten Mineralitplatten als Stützenkonstruktionen mit Wandkonsolen oder auch stützenfrei mit den statisch erforderlichen Rückverankerungen.

 

Carports sind im Innenbereich bis 50m2 nicht baugenehmigungspflichtig. Sorgfältig geplant werden sollten sie dennoch, wenn die Freude an dem Bauvorhaben langfristig sein soll. 

Beispiele von sonstigen Bauvorhaben

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